Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
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Für Schäden, die eine dritte Person erleidet, haftet der Hundehalter in unbegrenzter Höhe. Verursacht dein Hund einen Schaden, können teure Reparaturkosten und lebenslange Rentenzahlungen fällig werden – etwa bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden. Empfehlenswert ist daher eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
Die Hundehaftpflicht deckt grundsätzlich Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe ab. Die Höchstentschädigungsgrenze hängt vom gewählten Tarif ab. Also auf keinen Fall bei der Deckungssumme sparen. Wichtig: Einige Versicherungsgesellschaften unterscheiden im Bereich Sachschäden zwischen Mietsachschäden an Gebäuden und Sachschäden an gemieteten Einrichtungen.
Da die Hundesteuer von den Kommunen erhoben und auch festgelegt wird, hängt die Höhe der Hundesteuer vom Wohnort ab. Ein Blick auf die Internetseite der Stadt gibt direkt Aufschluss über die Höhe der Hundesteuer. Diese wird auch meist quartalsweise abgerechnet.
Man kann über Sinn oder Unsinn dieser Steuer lange diskutieren, drumherum kommt man nicht. In machen Städten sind Mitarbeiter vom Ordnungsamt zur Befragung abgestellt, die ihre Runden durch die Stadt drehen und auch vor Befragung der Nachbarn nicht Halt machen.
Eine einfache Versicherung deckt die beim Tierarzt anfallenden Kosten ab, wenn der Hund krank wird. Das sind Untersuchungs- und Behandlungskosten, Kosten für Medikamente und Röntgenaufnahmen.
Andere Versicherungen decken Operationen, Heilpraktikerkosten, Physiotherapie, Impfungen und das Chippen ab oder gewähren freie Tierarztwahl. Manche Versicherung bietet auch die Unterbringung des Tieres in einem Notfall oder die sichere Hinterlegung der Dokumente des Tieres an. Es muss eine im Vertrag festgelegte Wartezeit eingehalten werden, bevor die Versicherung im Schadensfall wirksam wird.
All diese Möglichkeiten und Bedingungen haben Einfluss auf die Versicherungsprämie, das Höchstalter und die Konstitution des Hundes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie eventuelle Wartezeiten.
Man kann aber auch einfach jeden Monat Betrag X zur Seite legen.
Unumgänglich ist die Registrierung des Hundes beim Tasso Tierregister. Tasso ist kostenlos und immer erreichbar. Ich gebe jedem die Registrierungsformulare mit, aber man kann seinen Hund auch online dort registrieren.
Sind zuhause schon alle Aufgaben verteilt? Regeln für die Erziehung aufgestellt? Daran haben sich anschließend alle zu halten. Denn der Welpe wird seine neues Umfeld neugierig erkunden und da sollte von vorne herein klar sein, was er darf und was nicht. Auch einem niedlichen Hundebaby müssen Grenzen gezeigt werden. Schwächen weiß dieser ansonsten schnell auszunutzen und ein einmal gewonnenes Recht wird er immer wieder einfordern!
Bleibe konsequent und setze klare Regeln. Ansonsten lotet der Welpe schnell Deine Schwachstellen aus und weiß diese auszunutzen. Wer den Hund außerdem ab und an alleine zu Hause lassen muss, sollte das Alleinbleiben früh genug trainieren.
Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude! Es sollte für den Neuankömmling schließlich alles bereit stehen, was er braucht, wenn er endlich zu euch nach Hause kommt: